
Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon hat ein französisches Berufungsgericht die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Das Gericht verurteilte ihn wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs. Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt.
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